Vertragsbedingungen & Preise
Gültig für das kostenpflichtige Modul „Übungsretter Pro“ (Dienstplanung, Übungsdokumentation & Online-Planübungen). Die kostenfreie Übungsdatenbank bleibt davon unberührt.
Stand: 17.09.2026
1. Leistung
„Übungsretter Pro“ stellt einer Wehr einen Jahresdienstplan, die Dokumentation durchgeführter Übungen, die Mannschaftsverwaltung, die Online-Planübungen und den PDF-/A4-Export bereit. Die Leistung wird als Online-Dienst erbracht; es wird keine Software ausgeliefert.
Zum Leistungsumfang gehören derzeit insbesondere: Planbereiche für Einsatzabteilung, Jugend- und Kinderfeuerwehr, Jahres- und Terminplanung mit Übernahme freigegebener Übungen, Mitglieder- und Rechteverwaltung, Ausbildungsradar zur Auswertung der abgedeckten Themen, Übungsnachweise sowie Druck- und PDF-Ansichten mit eigenem Wehrlogo. Ebenfalls zum Leistungsumfang gehören die Online-Planübungen: eigene Lagen anlegen, speichern und bearbeiten, Live-Übungen mit sechsstelligem Beitrittscode für Teilnehmende ohne eigenes Konto, vorbereitete Lageänderungen sowie Zeitachse und Nachbesprechung. Weitere Funktionen der Plattform, die nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Vertragsgegenstand.
Der Dienst wird laufend weiterentwickelt. Einzelne Funktionen dürfen verändert, zusammengefasst oder ersetzt werden, solange der wesentliche Vertragsnutzen – Dienstplanung, Übungsdokumentation und Übungsplanung für die Wehr – erhalten bleibt.
Wird Pro als Gewinn der Aktion „Übung des Monats“ freigeschaltet, handelt es sich um eine unentgeltliche Freischaltung für volle Kalendermonate. Es entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement und keine automatische Verlängerung; besteht bereits ein Pro-Zugang, wird die Gewinnlaufzeit an dessen späteres Ende angehängt.
2. Vertragspartner und Zielgruppe
Übungsretter Pro kann ausschließlich von Organisationen gebucht werden: Feuerwehren, Feuerwehrvereinen, Kommunen bzw. Trägern und vergleichbaren Einrichtungen. Eine Buchung als Privatperson für private Zwecke ist nicht möglich.
Vertragspartner ist stets die angegebene Organisation, vertreten durch die Person, die die Bestellung auslöst. Vor Bestellung sind Name und Anschrift der Organisation sowie ein Ansprechpartner anzugeben; zusätzlich ist zu bestätigen, dass im Namen dieser Organisation gehandelt wird und eine entsprechende Berechtigung besteht. Ohne diese Angaben und Bestätigungen kommt kein Vertrag zustande – das gilt für den Bezahlvorgang und für die Zahlung per Rechnung gleichermaßen. Angaben, Fassung dieser Bedingungen und Zeitpunkt der Bestätigung werden zum Nachweis gespeichert.
Das verwendete Zahlungsmittel ändert den Vertragspartner nicht: Wird die Bestellung im Namen der angegebenen Organisation ausgelöst, bleibt diese Vertragspartner, auch wenn zur Zahlung ein privates Zahlungsmittel eingesetzt wird (z. B. die private Kreditkarte der Wehrführung oder einer vertretungsberechtigten Person). Ein Vertrag mit der bestellenden Person im eigenen Namen kommt dadurch nicht zustande.
Fassung dieser Vertragsbedingungen: 17.09.2026.
3. Preis und Umsatzsteuer
Der Preis beträgt 59 € pro Wehr / Jahr und ist der zu zahlende Endpreis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sie wird daher auf Rechnungen und Belegen weder erhoben noch ausgewiesen. Abgerechnet wird je Wehr, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder.
4. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Freischaltung und verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern nicht vorher gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Laufzeit möglich – direkt im Bereich „Wehrverwaltung“ über „Pro kündigen“. Das gilt für beide Zahlwege: Beim laufenden Abo wird die Verlängerung beendet, bei Zahlung per Rechnung läuft der bezahlte Jahreszugang zum Laufzeitende aus und verlängert sich nicht. Die Kündigung wird per E-Mail bestätigt. Bis zum Laufzeitende bleiben alle Funktionen nutzbar. Nach dem Ende bleiben die eingetragenen Termine und Dokumentationen gespeichert, sind aber nicht mehr bearbeitbar oder exportierbar, bis erneut gebucht wird.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Bei SEPA-Lastschrift kann die Freischaltung einige Bankarbeitstage dauern, weil sie erst nach dem tatsächlichen Zahlungseingang erfolgt. Auf Wunsch ist Zahlung per Rechnung/Überweisung möglich – die Anfrage dazu stellt die Wehrführung im Bereich „Wehrverwaltung“.
Bleibt eine Zahlung aus, wird der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen nach Ablauf der bezahlten Laufzeit gesperrt. Bereits gespeicherte Daten gehen dadurch nicht verloren.
6. Widerrufsrecht und Widerrufsfunktion
Nach dem vorgesehenen Vertragsmodell ist stets die angegebene Organisation Vertragspartner; Bestellungen von Privatpersonen zu privaten Zwecken sind ausgeschlossen (Ziffer 2). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht deshalb regelmäßig nicht. Die nachfolgende Widerrufsfunktion und die Widerrufsbelehrung sind reine Auffangregeln für den Fall, dass ein Vertrag rechtlich ausnahmsweise als Verbrauchervertrag einzuordnen ist.
Für die Fälle, in denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, steht während der gesamten Widerrufsfrist die Funktion „Vertrag widerrufen“ zur Verfügung. Sie ist im Fußbereich jeder Seite verlinkt und unter uebungsretter.de/widerruf erreichbar. Nach der Bestätigung erfolgt unmittelbar eine elektronische Eingangsbestätigung per E-Mail. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
7. Verfügbarkeit und Haftung
Wir halten den Dienst mit angemessenem Aufwand verfügbar. Kurze Unterbrechungen für Wartung sind möglich. Die inhaltliche Verantwortung für Dienstpläne, Ausbildungsnachweise und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften liegt bei der jeweiligen Wehr.
8. Datenschutz und Kontakt
Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung. Verantwortlicher und Kontaktdaten stehen im Impressum.
Für das interne Wehr-/Dienstplanmodul verarbeitet Übungsretter personenbezogene Daten ausschliesslich im Auftrag der Feuerwehr/Organisation. Der dafür geltende Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist unter AV-Vertrag abrufbar und wird von der Wehrführung digital abgeschlossen.
